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Wir von der BMH vergeben keine Kredite – wir investieren mit stillen oder offenen Beteiligungen in Unternehmen. Was sind die Unterschiede?
Grundidee von stillen und offenen Beteiligungen ist es, die Eigenkapitalquote eines Unternehmens zu erhöhen. Das ist der größte Unterschied zu einem Kredit, der immer dem Fremdkapital zugeordnet ist.
Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmer hat vor vier Jahren gegründet, das Unternehmen läuft gut und ist auf Wachstumskurs. Nun benötigt der Unternehmer weiteres Kapital, um sein Warenlager aufzustocken und eine neue Maschine zu kaufen – die Bank zögert aber, einen Kredit zu vergeben, weil die Eigenkapitalquote gering ist. Dass die Geschäfte gut laufen, reicht der Bank nicht aus. Soll der Inhaber nun einen Investor ins Boot holen? Er zögert, weil er befürchtet, dieser könnte im operativen Geschäft mitentscheiden und zudem ein zu großes Interesse an hohen Renditen und einem schnellen Ausstieg haben.
Die Alternative ist eine Beteiligung durch einen Fonds der bmh. Wenn wir uns an einem Unternehmen beteiligen, so gilt unsere Einlage als wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital des Unternehmens. Damit erhöht sich seine Chance, von Banken weiteres Geld zu erhalten.
Wie der Name schon sagt: Eine stille Beteiligung ist nicht nach außen wirksam. Sie wird – mit Ausnahme von Aktiengesellschaften – weder im Handelsregister eingetragen noch an anderer Stelle genannt. Wir erhalten keine gesellschaftsrechtlichen Mitspracherechte und mischen uns nicht in das Tagesgeschäft ein – lediglich bei wenigen strategischen unternehmerischen Entscheidungen müssen wir zustimmen.
Während der Laufzeit zahlt das Unternehmen einen festen Zinssatz sowie eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente. Ab dem achten Jahr der Laufzeit – meist handelt es sich um Zehnjahresverträge – wird unsere Einlage in Raten getilgt. Es ist auch möglich, den Betrag während der Laufzeit im Rahmen der Beteiligungsobergrenzen aufzustocken.
Kurz: Eine stille Beteiligung macht vor allem Sinn, wenn Sie keine Unternehmensanteile abgeben möchten, aber bereit sind, feste Zinsen zu bezahlen.
Der größte Unterschied zu einer stillen Beteiligung: Wenn wir eine offene Beteiligung eingehen, werden wir bis zum Verkauf unserer Anteile Mitgesellschafterin am Portfoliounternehmen. Indem wir Eigenkapital für sinnvolle Investitionen bereitstellen, generieren wir mittelbar Wachstum und Ertragssteigerungen.
Ziel ist dabei letztlich ein gesteigerter Unternehmenswert – an dem auch wir partizipieren, wenn wir uns von der Beteiligung trennen. Bei einer offenen Beteiligung werden wir zudem im Handelsregister aufgeführt, unsere Beteiligung ist also für jeden ersichtlich.
Stille Beteiligung | Offene Beteiligung | Kredit |
---|---|---|
Investor bekommt keine Anteile |
Investor bekommt Anteile |
Kreditgeber bekommt keine Anteile |
Einlage gilt als wirtschaftliches Eigenkapital |
Einlage gilt als bilanzielles Eigenkapital |
Kredit ist Fremdkapital |
Langfristig, in der Regel zehn Jahre |
Kurz- bis mittelfristig |
Nach Vereinbarung |
Feste Laufzeiten |
Keine festen Laufzeiten |
Feste Laufzeiten |
Feste Zinsen mit erfolgsabhängiger Vergütung |
Keine Zinsen |
Feste Zinsen |
Kein Eintrag ins Handelsregister, Ausnahme bei AG |
Handelsregistereintrag |
Kein Eintrag ins Handelsregister |
Kein Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens |
Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens |
Kein Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens |
Sie interessieren sich für eine Beteiligung der BMH? Sprechen Sie uns gerne an!
BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 949 176 - 0
Anfragen per E-Mail: beteiligungskapital@bmh-hessen.de
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