Cookie-Hinweis

Diese Websites verwendet Cookies. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

arrow-left Zurück zur Übersicht

Stille oder offene Beteiligung? Oder Kredit?

Wir von der BMH vergeben keine Kredite – wir investieren mit stillen oder offenen Beteiligungen in Unternehmen. Was sind die Unterschiede?

Grundidee von stillen und offenen Beteiligungen ist es, die Eigenkapitalquote eines Unternehmens zu erhöhen. Das ist der größte Unterschied zu einem Kredit, der immer dem Fremdkapital zugeordnet ist.

Woher kommt frisches Kapital?

Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmer hat vor vier Jahren gegründet, das Unternehmen läuft gut und ist auf Wachstumskurs. Nun benötigt der Unternehmer weiteres Kapital, um sein Warenlager aufzustocken und eine neue Maschine zu kaufen – die Bank zögert aber, einen Kredit zu vergeben, weil die Eigenkapitalquote gering ist. Dass die Geschäfte gut laufen, reicht der Bank nicht aus. Soll der Inhaber nun einen Investor ins Boot holen? Er zögert, weil er befürchtet, dieser könnte im operativen Geschäft mitentscheiden und zudem ein zu großes Interesse an hohen Renditen und einem schnellen Ausstieg haben.

Die Alternative ist eine Beteiligung durch einen Fonds der bmh. Wenn wir uns an einem Unternehmen beteiligen, so gilt unsere Einlage als wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital des Unternehmens. Damit erhöht sich seine Chance, von Banken weiteres Geld zu erhalten.

Die stille Beteiligung

Wie der Name schon sagt: Eine stille Beteiligung ist nicht nach außen wirksam. Sie wird – mit Ausnahme von Aktiengesellschaften – weder im Handelsregister eingetragen noch an anderer Stelle genannt. Wir erhalten keine gesellschaftsrechtlichen Mitspracherechte und mischen uns nicht in das Tagesgeschäft ein – lediglich bei wenigen strategischen unternehmerischen Entscheidungen müssen wir zustimmen.

Während der Laufzeit zahlt das Unternehmen einen festen Zinssatz sowie eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente. Ab dem achten Jahr der Laufzeit – meist handelt es sich um Zehnjahresverträge – wird unsere Einlage in Raten getilgt. Es ist auch möglich, den Betrag während der Laufzeit im Rahmen der Beteiligungsobergrenzen aufzustocken.

Kurz: Eine stille Beteiligung macht vor allem Sinn, wenn Sie keine Unternehmensanteile abgeben möchten, aber bereit sind, feste Zinsen zu bezahlen.

Die offene Beteiligung

Der größte Unterschied zu einer stillen Beteiligung: Wenn wir eine offene Beteiligung eingehen, werden wir bis zum Verkauf unserer Anteile Mitgesellschafterin am Portfoliounternehmen. Indem wir Eigenkapital für sinnvolle Investitionen bereitstellen, generieren wir mittelbar Wachstum und Ertragssteigerungen.

Ziel ist dabei letztlich ein gesteigerter Unternehmenswert – an dem auch wir partizipieren, wenn wir uns von der Beteiligung trennen. Bei einer offenen Beteiligung werden wir zudem im Handelsregister aufgeführt, unsere Beteiligung ist also für jeden ersichtlich.

Kurz: Eine offene Beteiligung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie z.B. als junges Unternehmen noch nicht kapitaldienstfähig, aber bereit sind, Unternehmensanteile abzugeben.

Stille Beteiligung, offene Beteiligung – oder doch ein Kredit?

Stille BeteiligungOffene BeteiligungKredit

Investor bekommt keine Anteile

Investor bekommt Anteile

Kreditgeber bekommt keine Anteile

Einlage gilt als wirtschaftliches Eigenkapital

Einlage gilt als bilanzielles Eigenkapital

Kredit ist Fremdkapital

Langfristig, in der Regel zehn Jahre

Kurz- bis mittelfristig

Nach Vereinbarung

Feste Laufzeiten

Keine festen Laufzeiten

Feste Laufzeiten

Feste Zinsen mit erfolgsabhängiger Vergütung

Keine Zinsen

Feste Zinsen

Kein Eintrag ins Handelsregister, Ausnahme bei AG

Handelsregistereintrag

Kein Eintrag ins Handelsregister

Kein Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens

Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens

Kein Partizipieren an Wertsteigerung des Unternehmens

Kontakt

Sie interessieren sich für eine Beteiligung der BMH? Sprechen Sie uns gerne an!

BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden

Telefon: (0611) 949 176 - 0

Anfragen per E-Mail: beteiligungskapital@bmh-hessen.de

Zentrale Email-Adresse: info@bmh-hessen.de